Kooperation mit der GS

Kooperation Grundschule - Kinder- und Familienzentrum

Die Grundschule steht nach dem Niedersächsischen Schulgesetz und im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung in der Pflicht, eng mit der Kita zu kooperieren. Ebenso besteht nach dem KiTaG für Tageseinrichtungen der Auftrag zur Zusammenarbeit (§3 Abs.5)

Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule:

  1. Zweimal jährlich gibt es ein Treffen zwischen der Kooperationspartnerin der Grundschule und der Kooperationspartnerin unserer Einrichtung sowie mit den jeweiligen anderen Kooperationspartnern der umliegenden Kindertagesstätten.
  2.  Bei den Treffen stellen die Pädagogen ihren Kooperationskalender vor. Dieser kann von den Erzieherinnen mit Ideen angereichert werden.
  3. Nach Absprache mit den Eltern findet je nach Schule ein mündlicher bzw. schriftlicher Austausch statt. Die Notwendige Schweigepflichtsentbindung wird beachtet.
  4. Die Kinder können je nach Schule an einem Schnupperunterricht teilnehmen.
  5. Die Eltern werden von den jeweiligen Schulen zum Elternabend eingeladen und über den Schuleintritt informiert.
  6. Die Kooperationspartnerin der Grundschule Steterburg kommt in den Ferien zur Hospitation in die Einrichtung. Ein Austausch über die pädagogische Arbeit findet je nach Thema kurzfristig statt.
  7. Die Schulkinder kommen zum Vorlesen in die Einrichtung.
  8. Die Erstklässler besuchen die zukünftigen Schulkinder in der Kita, berichten von der Schule und zeigen ihren Ranzen mit Inhalt.
  9. Wir erleben mit den Kindern eine Pausenzeit auf dem Schulhof und besuchen den Hort, der in der Grundschule ansässig ist.
  10. Die 6er Bande trifft sich zweimal in der Woche für jeweils eine Stunde für ein besonderes Lernangebot, dies wird durch Ausflüge (Polizei, Konzert, Feuerwehr …) erweitert und unterstützt. Sie legen den Rollerführerschein ab.

Nur durch die Kooperation
aller kann der Übergang gut gelingen.

(Hand in Hand, Netta und Weigl)

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