Gelebte Partizipation

Kinder haben unabhängig von ihrem Alter- ein Recht auf Partizipation. Wir als eine Bildungseinrichtung stehen in der Verantwortung, den Kindern (einen festen Platz dafür einzuräumen) und mit ihnen eine Demokratie zu leben. Kinder zu beteiligen ist eine Pflicht. Grundlage der Bildungspläne sind meistens die Regelungen, die im SGB VIII, sowie in den UN-Kinderrechtskonventionen festgehalten sind, d.h. die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen findet sich explizit in §8, Abs.1 wieder:

Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Auch in den UN-Kinderrechtskonventionen wird im Artikel 12 die Berücksichtigung des Kindeswillens thematisiert:

„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts-und Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden. Von daher ist die Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung der Kinder im Alltag des KiFaz von großer Bedeutung. Wir begegnen unseren Kita Kindern mit großem Respekt, sehen sie als einen eigenständigen Menschen, mit einem eigenen Willen, der in der Lage ist, seine Bedürfnisse zu erkennen und über verbale und nonverbale Kommunikation zu äußern. Wir sind interessiert die vielfältigen Sprachen und Ausdrucksformen zu verstehen und im Dialog mit Ihnen zu sein. Unsere Kinder, können sich beteiligen zum Bsp.: in den aufgeführten Punkten und erfahren, wenn nötig Unterstützung und Begleitung:

1. Eingewöhnung

Bereits im Aufnahmegespräch mit den Eltern wird vereinbart, dass die Eltern oder andere Bezugspersonen der Familie sich entsprechend viel Zeit zu nehmen und ihnen ermöglichen die Eingewöhnung ausreichend früh zu beginnen, damit die Eingewöhnungsphase so lange gewährt werden kann, bis das Kind signalisiert, dass es sich bei den Bezugserziehern aufgehoben fühlt.

2. Wickeln und Toilettengang

Es muss sich kein Kind von jeder Fachkraft wickeln oder beim Toilettengang helfen lassen. Es ist ein intimer Moment. Von daher haben die Kinder die Möglichkeit, die/den Pädagogische/n Mitarbeiter/in auszusuchen, von dem sie/ er sich am liebsten begleiten lassen möchten. Außerdem haben sie die Möglichkeit, eigenständig  über die Stufenleiter auf den Wickeltisch zu gelangen. Durch das selbständige Hochklettern, bestimmen sie den Ablauf des Wickelns.

3. Mahlzeiten

Die Kinder können selbst entscheiden, ob, was, wieviel sie essen. Sie haben die Gelegenheit sich das Essen selbst aufzutun. Während eines festgelegten Zeitrahmens entscheiden die Kinder, wann sie frühstücken, in welchem Raum und mit wem. Die Kinder gestalten unter Beteiligung der pädagogischen Fachkräfte und dem Küchenpersonal das Mittagessen. Das Gebet bzw. der Tischspruch geben die Kinder beim täglichen Essen vor.

4. Schlafen

Schlafen ist ein Grundbedürfnis eines jeden Menschen. Das Kind darf selbst entscheiden ob es schlafen möchte und wann. Liebgewonnene Gewohnheiten wie den Nuckel oder das Kuscheltier darf es benutzen. Auch ob ein/e pädagogische/r Mitarbeiter/in das Kind in den Schlaf begleitet. Das Kind entscheidet wie lange es schläft.

5. Raumgestaltung/Materialausstattung

Mit dem Konzept von Funktionsräumen möchten wir die unterschiedlichen Tätigkeiten der Kinder in unserem KiFaz optimal unterstützen. Das Kind gestaltet entsprechend seinem Entwicklungsstand seine Bildung von Anfang an aktiv mit. Die Kinder entscheiden, in welchem Funktionsraum sie sich aufhalten möchten und welche Tätigkeiten sie ausprobieren bzw. welche sie nachgehen wollen. Materialien sind bildlich gekennzeichnet, dass es jedem Kind möglich ist zu ersehen wo sich was befindet bzw. benutzt wird. Um den Kindern optimale Bedingungen zu bieten, muss das Raumkonzept und somit die vorbereitete Umgebung immer wieder überdacht und verändert werden. Wünsche und Anregungen der Kinder fließen mit ein.  Zudem bieten unsere Räumlichkeiten Platz für die Ausstellung kindlicher Produktionen.

6. Portfolio

Das Portfolio ist für unsere pädagogische Arbeit von großer Bedeutung. Neben den Bildungs- und Lerngeschichten enthalten sie Bilder und Basteleien, Fotos von Aktionen, eigene Worte und Kommentare der Kinder. Mit dem Kind werden die Seiten gestaltet, indem es mitbestimmt welche Bilder und Fotos eingeheftet und welche Kommentare dazu geschrieben werden. Die Kinder bestimmen, ob und wer das Portfolio ansehen darf. Selbst hat das Kind jederzeit die Möglichkeit, sich sein eigenes Portfolio anzusehen und entscheidet, welche Bezugsperson es dabei begleiten darf.

7. Blitzlicht/Kinderkonferenz

Im morgendlichen Blitzlicht werden Themen und Projekte mit den Kindern  besprochen. Sie haben die Möglichkeit, sich dementsprechend zu informieren bzw. sich mit ihren Fragen und Ideen einzubringen. Anliegen der Kinder werden ernstgenommen und besprochen bzw. diskutiert. Gemeinsame Planung von Festen und Ausflügen.

8. Kindersprechstunde

Einmal wöchentlich wird von der Kita-Leitung eine Kindersprechstunde angeboten. Die Kinder können ihre Wünsche, Anliegen und Sorgen äußern. Die Kita-Leitung bespricht mit den Kindern dessen Themen in aller Ernsthaftigkeit und es wird nach Lösungswegen gesucht. Die Beschwerden der Kinder unterliegen dem Reklamationsverfahren (QMSK). Dies gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder.

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